AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend wird Hankija Korac, als Einzelunternehmerin von „Korac Entrümpelung“ entweder als AN , Auftragnehmer, Korac Entrümpelung oder Hankija Korac benannt. Der Kunde wird nachfolgend als AG oder Auftraggeber benannt.

Gültigkeit

Für alle Leistungen des Geschäftsbereiches „ Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Entsorgung, Sanierung, Renovierung, Transport und Reinigung“ gelten, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Allen Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber (AG) wird hiermit widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle in disem Absatz aufgeführten Geschäftsbereiche, es sei denn, es wird im nachfolgenden Text eine geschäftsbereichsspezifische Abweichung beschrieben.

Leistungen

Korac Hankija bzw. Korac Entrümpelung bietet Leistungen rund um Entrümpelungen, Renovierung, Sanierung und Reinigung von Gebäuden an.

Angebote

An ein Angebot hält sich der AN, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, einen Werktag gebunden.

Preise

Alle vom AN angebotenen Preise sind Endpreise in Euro inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Die bei Vertragsabschluss geltende Mehrwertsteuer wird mit dem Tag eventueller Änderungen angepasst.

Wahl des Verrechnungsmodells zwischen Stundenmodell und Festpreis Modell

Der Auftraggeber kann bei der Auftragserteilung wählen ob er nach Stundenmodell beauftragen will oder ein Festpreis Angebot wünscht. Bei einem Stundemodell wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AG unter anderem das Nachschussrisiko trägt bzw. Kosten für Mehraufwände trägt. Weitere Risiken sind z.B. zeitliche Risiken bzw. Verzögerungen, falls es unerwartet zu Mehraufwänden kommt. Es wird der tatsächliche Aufwand berechnet, welcher höher oder auch niedriger als beim Angebot aufgeführt sein kann. Ein Angebot nach Stundenmodell ist daher stets unverbindlicher Kostenvoranschlag.

Beim Festpreismodell ist der AG an die dort aufgeführten Preise und Leistungsumfang fest gebunden. Ergibt sich für den festgelegten Leistungsumfang ein unerwarteter Mehraufwand, hat dies der AN zu tragen und zur Erfüllung zu sorgen, sofern sich keine Erkenntnisse ergeben die der AG verschwiegen oder nicht explizit benannt hat. Festpreise haben nur Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.

Auftragserteilung/Rücktritt vom Vertrag

AG und AN sind an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des AG. Ein schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn der AN die Übernahme nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Tritt der AG vom erteilten Auftrag zurück, ist der AN berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt 150,00 € zuzüglich MwSt. bis zu einem Auftragswert von 1.000,00 € zuzüglich MwSt. Bei einem Auftragswert größer 1.000,00 € zuzüglich MwSt. beträgt die Aufwandsentschädigung 15 % vom Auftragswert.

Informationen

Der AG verpflichtet sich, den AN rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen fristgerecht zu liefern.

Auftragsdurchführung

Der AN verpflichtet sich, die Leistungen fristgerecht zu erbringen. Sollte die Leistung aus Gründen die der AG zu verschulden hat oder durch höhere Gewalt, nicht erfolgen, so wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ein neuer Termin festgesetzt. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der AG. Ein Rücktritt vom Auftrag oder Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Leistungserbringung sind ausgeschlossen, soweit vom AN nicht Vorsatz zu vertreten ist. Der AN ist ausschließlich verpflichtet, den in Angebot und Auftrag formulierten Leistungsumfang zu erbringen. Über diesen Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten, werden vom AN nur nach vorhergehender schriftlicher Beauftragung durch den AG erbracht.

Aufrechnung
Gegen Ansprüche ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den AN ist der AG verpflichtet, die Mitarbeiter des AN in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.

Schäden und Mängel
Werden dem AN im Rahmen der haustechnischen Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung.
Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluß oder Stromunterbrechung hat der AN Anspruch auf den Ersatz des Notdienstes, soweit die Durchführung des Notdienstes Vertragsbestandteil ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben.
In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.
Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.
Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen werden vom Auftragnehmer ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber durchgeführt.

Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit dem Auftragnehmer Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamation dem Personal am Einsatzort mitzuteilen.
Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen.
Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.

Eigentumsübergang bei Entrümpelungen

Mit Beginn der Arbeiten, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den AN über. Der AN übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der AN keinerlei Haftung.

Abfallrecht

Der AN verpflichtet sich, alle Vorschriften des Abfallrechts einzuhalten.

Arbeitsschutz

Der AN verpflichtet sich, alle Vorschriften des Arbeitsschutzes einzuhalten.

Abnahmeverfahren für Transportaufträge

Nach Erledigung eines Transportes hat der Auftraggeber die Sachen zu sichten und etwaige Mängel sofort schriftlich (z.B. durch formloses Übergabeprotokoll) anzuzeigen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls oder Stillschweigen stellt er den AN von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei. Sollte der AN nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten sowohl eine Leistungs- und Schadenskontrolle durch den AG sowie die Übergabe, aus Gründen die der AN nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, gilt die Leistung als vollständig und mängelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der AN keine Haftung.

Haftung

Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund ist Korac Entrümpelung bzw. Hankija Korac im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen verpflichtet, wenn – der Schaden auf Verzug beruht,- der Schaden auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht,- eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird,- eine zwingende Haftung durch das Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, oder- der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Korac Entrümpelung bzw. Hanikja Korac beruht.

Im Rahmen der Corona Pandemie kann es vorkommen, dass der AN die Arbeiten verzögert oder gar nicht erbringen kann, wie vertraglich vereinbart. Für diese Unmöglichkeit und alle resultierenden Kosten oder Schäden materieller oder immaterieller Art haftet der AN nicht. Dies kann eintreten, wenn Personal an COVID-19 oder eine andere abstammende Krankheit erkrankt oder behördliche Quarantäne angeordnet wird, oder die gesundheitliche Gefahr bei Auftragserfüllung zu erwarten wäre.

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung z.B. des geräumten Gebäudes oder der Gegenstände. Sollte der AN im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, ist er verpflichtet diese dem AG anzuzeigen. Der AN ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch den AN verursachte Schäden übernimmt. Der AG ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den AN von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei. Sollte der AN nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten sowohl eine Leistungs- und Schadenskontrolle durch den AG sowie die Übergabe, aus Gründen die der AN nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, gilt die Leistung als vollständig und mängelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der AN keine Haftung.

Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist jede Haftung von Korac Entrümpelung oder Hankija Korac für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie im Falle der Verletzung von Vertragspflichten durch Angestellte von Korac Entrümpelung bzw. Hankija Korac die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, ist eine Haftung im Rahmen des § 521 BGB ausgeschlossen, im Übrigen auf 5.000,- für Personenschäden und 500,- EUR für Sachschäden begrenzt.

Korac Hankija bzw. Korac Entrümpelung haftet nicht für Schäden wegen Rechtsmängeln, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.

Korac Hankija bzw. Korac Entrümpelung haftet nicht für Datenverluste sowie Kosten nutzloser Dateneingabe. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung Korac Hankija bzw. Korac Entrümpelung bei Vertragsschluß vernünftigerweise rechnen mußte.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Anwesen oder durch Betriebsstörungen im Anwesen entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden.

Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt (derzeit Sachschäden auf Euro 500.000,–, Personenschäden auf Euro 3.000.000,–). Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, wird der vorstehende Haftungsausschluß lediglich auf den Fall der leichten Fahrlässigkeit beschränkt.
Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind unverzüglich spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der AG ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der AN ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den AG einzustellen. Der AN behält sich vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern.

Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz
Der Verbraucher hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB; bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Erklärung bedarf einer  Begründung und ist in Textform gegenüber Korac Entrümpelung oder Hankija Korac (siehe Impressum) zu erklären. Der Textform genügt ein Fax oder Brief unter Angabe der Kundennummer sowie einer eigenhändigen Unterschrift. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen nach Möglichkeit zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Arbeiten vorzeitig begonnen werden, stillschweigend oder bewusst von Auftraggeber gewünscht.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Korac Hankija bzw. Korac Entrümpelung behält sich vor, diese AGBs jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist, mindestens zwei Wochen, zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten AGBs unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website www.korac-entrümpelung.de

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.

Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist Baugewerbe-Online unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen Baugewerbe-Online geltend machen.

Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lenningen, Deutschland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtswahlklausel
Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Korac Entrümpelung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

19.03.2021